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   BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07   

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BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07 (https://dejure.org/2008,18628)
BVerwG, Entscheidung vom 31.03.2008 - 9 B 55.07 (https://dejure.org/2008,18628)
BVerwG, Entscheidung vom 31. März 2008 - 9 B 55.07 (https://dejure.org/2008,18628)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07
    Dahinstehen kann deshalb, ob die Anberaumung eines Verhandlungstermins ohne vorherige Bescheidung des Prozesskostenhilfeantrages des Klägers zu 2 erfolgen durfte (vgl. dazu Beschluss vom 23. Juli 2003 BVerwG 1 B 386.02 Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 39 S. 2 ff.) und dieser zudem erst nach der Ladung kurz vor dem Termin darauf hingewiesen worden war, dass der Prozesskostenhilfeantrag voraussichtlich schon an seinen Vermögensverhältnissen scheitern werde.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07
    3 Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei nach ihrer Ansicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zu einer ihr günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 2. April 1985 BVerwG 3 B 75.82 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 S. 55).
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07
    3 Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG) erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei nach ihrer Ansicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zu einer ihr günstigeren Entscheidung hätte führen können (vgl. Beschlüsse vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 und vom 2. April 1985 BVerwG 3 B 75.82 Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 S. 55).
  • BVerwG, 31.08.1988 - 4 B 153.88

    Voraussetzungen für die Rüge der Verletzung der Ladungsfrist; Verwirklichung den

    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07
    4 Darüber hinaus entspricht es aber auch ständiger Rechtsprechung, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (Beschlüsse vom 6. April 2004 BVerwG 9 B 21.04 juris Rn. 2 und vom 31. August 1988 BVerwG 4 B 153.88 Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 6).
  • BVerwG, 06.04.2004 - 9 B 21.04
    Auszug aus BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 55.07
    4 Darüber hinaus entspricht es aber auch ständiger Rechtsprechung, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (Beschlüsse vom 6. April 2004 BVerwG 9 B 21.04 juris Rn. 2 und vom 31. August 1988 BVerwG 4 B 153.88 Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 6).
  • VGH Bayern, 01.04.2021 - 23 ZB 20.30366

    Keine Verletzung rechtlichen Gehörs durch Unterlassen der Vertagung einer

    aa) Zum einen entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraussetzt (BVerwG, B.v. 31.3.2008 - 9 B 55/07 - juris Rn. 4; B.v. 6.4.2004 - 9 B 21.04 - juris Rn. 2; B.v. 31.8.1988 - 4 B 153.88 - Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 S. 6).

    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die substantiierte Darlegung dessen, was die Prozesspartei bei nach ihrer Ansicht ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und inwiefern dieser weitere Vortrag zu einer ihr günstigeren Entscheidung hätte führen können (BVerwG, B.v. 31.3.2008 - 9 B 55/07 - juris Rn. 3; B.v. 19.8.1997 - 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15; B.v. 2.4.1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165 S. 55).

  • BVerfG, 17.03.2009 - 1 BvR 432/09

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung und wegen Subsidiarität

    Sollte der Verwaltungsgerichtshof im Nachverfahren Art. 103 Abs. 1 GG verletzen, steht den Beschwerdeführern nach § 93a Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht offen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2008 - BVerwG 9 B 55.07 -, [...]).
  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner

    Die schlüssige Bezeichnung einer Verletzung des Gebots, rechtliches Gehör zu gewähren (§ 108 Abs. 2 VwGO, Art. 103 Abs. 1 GG), erfordert nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig die substantiierte Darlegung des Beschwerdeführers, dass er sämtliche ihm verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1992 - 8 C 58.90 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 248 = juris Rn. 6 m.w.N.; Beschlüsse vom 21. Januar 1997 - 8 B 2.97 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 21 = juris Rn. 2, vom 21. Oktober 1999 - 8 B 307.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 3 VwGO Nr. 24 = juris Rn. 2, vom 6. April 2004 - 9 B 21.04 - juris Rn. 2 und vom 31. März 2008 - 9 B 55.07 - juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2011 - 5 A 1352/10

    Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage im Zusammenhang mit der Rechtmäßigkeit

    - 3 CB 13.84 -, Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 9, und vom 2. Juli 1998 - 11 B 30.97 -, Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2; vgl. auch Beschluss vom 31. März 2008 - 9 B 55.07 -, juris.
  • BVerwG, 01.07.2021 - 2 B 71.20

    Erfordernis der Überzeugungsgewissheit für die Verhängung einer

    (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2008 - 9 B 55.07 - BeckRS 2008, 34380 Rn. 5; BFH, Beschluss vom 31. Januar 1989 - VII B 162/88 - NVwZ-RR 1990, 335 f.; Kraft, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 132 Rn. 53 m.w.N. und Buchheister, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2020, § 132 Rn. 102 f. jeweils m.w.N. der Rspr).
  • OVG Sachsen, 16.05.2014 - 5 A 754/11

    Insolvenz in England: Überprüfung englischer Insolvenzbeschlüsse verneint

    Daran fehlt es, wenn der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung in Kenntnis des Verfahrensfehlers oder obwohl ihm der Mangel bekannt sein musste zur Sache verhandelt und auf diese Weise die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, versäumt hat (BVerwG, Beschl. v. 31. März 2008 - 9 B 55.07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15

    Berufungszulassung; Asylverfahren; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung;

    Denn eine solche setzt die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraus (vgl. BVerwG, Beschl. v. 31. März 2008 - 9 B 55.07 -, juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2021 - 4 LA 171/21

    Asylprozess, Anwesenheitsinteresse; Erscheinen, persönliches; rechtliches Gehör;

    Im Übrigen ist für eine begründete Verfahrensrüge wegen der Versagung rechtlichen Gehörs die (erfolglose) vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, geboten (BVerwG, Beschl. v. 31.3.2008 - 9 B 55.07 -, juris Rn. 4; ferner Bay. VGH, Beschl. v. 1.4.2021 - 23 ZB 20.30366 -, juris Rn. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.6.2020 - 9 A 3758/19.A -, juris Rn. 16).
  • OVG Sachsen, 09.12.2013 - 5 A 188/12

    Erschließungsbeitrag, Vorausleistung, Herstellung zu DDR-Zeiten,

    Daran fehlt es, wenn der Kläger im Termin zur mündlichen Verhandlung in Kenntnis des Verfahrensfehlers oder obwohl ihm der Mangel bekannt sein musste zur Sache verhandelt und auf diese Weise die Möglichkeit, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, versäumt hat (BVerwG, Beschl. v. 31. März 2008 - 9 B 55.07 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 20.04.2010 - 2 ZB 07.3200

    Erdrückende Wirkung; Abweichung von den Abstandsflächen

    Zum anderen setzt eine begründete Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs die erfolglose vorherige Ausschöpfung sämtlicher verfahrensrechtlich eröffneten und nach Lage der Dinge tauglichen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, voraus (BVerwG vom 6.4.2004 Az. 9 B 21.04 - juris, vom 31.8.1988 Buchholz 303 § 295 ZPO Nr. 8 und vom 31.3.2008 Az. 9 B 55.07 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2023 - 8 LA 76/22

    Anwesenheit; mündliche Verhandlung; Nichterscheinen; rechtliches Gehör;

  • OVG Sachsen, 04.01.2016 - 1 A 95/15

    Denkmal, Außendämmung, Dämmmaßnahmen, Genehmigungspflicht

  • OVG Sachsen, 22.04.2015 - 5 A 548/13

    Straßenreinigungsgebühren; ; Gebührenminderung; ; mangelhafte Reinigungsleistung;

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   BVerwG, 17.12.2008 - 9 B 55.07   

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   BVerwG, 25.02.2009 - 9 B 55.07   

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